Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in München – Klein & Partner

 

Der Focus zählt RA Klein auch 2018 zum sechsten Mal in Folge zu den besten Arbeitsrechts-Anwälten Deutschlands

Das Arbeitsrecht wird immer komplexer, Möglichkeiten, Chancen und Risiken sind kaum überschaubar – vor allem, weil die Rechtslage unübersichtlich ist und die Beteiligten zumeist persönlich betroffen sind.

Umso wichtiger ist es, von einem Partner und Rechtsanwalt vertreten zu werden, der als Spezialist Know-how und Erfahrung aus der jahrelangen Vertretung der verschiedenen Interessen hat und tief im Thema steckt –  ob bei Gestaltung und Verhandlungen von Verträgen oder auch dann, wenn es Streit gibt, etwa angesichts einer Kündigung. Eine beste Grundlage, sein gutes Recht zu wahren.

Im Konfliktfall eine kluge Entscheidung: Die Begleitung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht –  auch in München.

Gerade in der komplexen Materie des Arbeitsrechts lohnt das Konsultieren eines Fachanwalts, etwa im Rahmen einer Kündigung. Die erste Adresse in diesem Metier ist in München die Kanzlei unseres Rechtsanwalts Stefan G. Klein – bereits zum sechsten Mal von dem Nachrichtenmagazin „Focus“ als einer der besten Arbeitsrechts-Anwälte Deutschlands gelistet. Der Titel zum Fachanwalt für Arbeitsrecht gilt als Nachweis einer besonders hohen Kompetenz in diesem Rechtsgebiet. Zu den Zulassungsvoraussetzungen zählt – neben arbeitsrechtlichem Fachwissen – der Nachweis besonderer praktischer Erfahrung in Form zahlreicher betreuter und abgeschlossener Fälle. Mit dem einmaligen Erfüllen dieser Bedingungen ist es dabei nicht getan: Im Sinne einer kontinuierlichen Qualitätssicherung setzt der Erhalt des Titels für den Rechtsanwalt regelmäßige Fort- und Weiterbildungen im Arbeitsrecht sowie ein kontinuierliches Praktizieren in diesem Rechtsgebiet voraus.

Mandanten sind gut beraten, darauf zu achten: Denn für sie bedeutet der Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ auch in München den Vorteil, davon ausgehen zu können, dass der Inhaber im Arbeitsrecht sowohl über große Erfahrung verfügt als auch auf Höhe der aktuellen Rechtssprechung ist. Darüber hinaus belegt die Fachanwalts-Bezeichnung, dass der jeweilige Anwalt dank regelmäßiger Fälle mit sinnvollen und zielführenden Vorgehensweisen intensiv vertraut ist. Es lohnt sich also, danach zu fragen.

Stefan G. Klein erwarb bereits 1991 den Title zum Fachanwalt für Arbeitsrecht. Regelmäßig betreut er als Anwalt im Arbeitsrecht mit seiner Kanzlei sowohl Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Führungskräfte, Geschäftsführer sowie Vertreter des Managements als auch Unternehmen, insbesondere aus dem mittelständischen Bereich. Bei der jährlichen Ermittlung der besten Rechtsanwälte Deutschlands des Nachrichtenmagazins „Focus“, basierend auf einer Umfrage im Kollegenkreis, wurde er 2018 bereits zum sechsten Mal in Folge als einer der besten Arbeitsrechtsanwälte Deutschlands gelistet.

Kennzeichnend für die Arbeit des erfahrenen Fachanwalts für Arbeitsrecht und seine Kanzlei ist eine Orientierung an einer sinnvollen Wahrung der Interessen aller Beteiligten in engem allseitigen Kontakt, um zeitnah eine beidseitig gute Lösung zu erzielen.

Eingang zur Kanzlei für Arbeitsrecht in München