Rechtsanwalt Stefan G. Klein

 

Der Focus zählt RA Klein auch 2018 zum sechsten Mal in Folge zu den besten Arbeitsrechts-Anwälten Deutschlands

Rechtsanwalt Stefan G. Klein, Jahrgang 1956, hat in Tübingen Jura studiert und ist seit 1984 als Rechtsanwalt zugelassen. Stefan G. Klein gründete im Jahr 1988 die Kanzlei. Seit 1989 ist er auch Fachanwalt für Arbeitsrecht. Bereits seit 1990 ist RA Klein Mitglied der internationalen Anwaltsorganisation Advoselect, deren Aufsichtsrat er über ein Jahrzehnt lang war.

Im Arbeitsrecht hat er sich einerseits darauf konzentriert, im Falle von Vertragsauflösungen optimale Abfindungen für Mitarbeiter und Management zu erreichen, andererseits Arbeitgeber bei der professionellen Trennung von Mitarbeitern und Organen zu beraten.

Darüber hinaus ist Rechtsanwalt Klein für Privatpersonen ebenso wie für Selbstständige und mittelständische Unternehmen im gesamten Bereich des Zivil-, Handels- und Gesellschaftsrechts tätig.

Seit über 10 Jahren ist RA Klein auch als Mediator erfolgreich.

Sekretariat

Frau Daria Katava
dk@klein-partner-muc.de Tel. direkt: 089 12 15 26 10
Fax: 089 12 15 26 33

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