Abfindungen für Arbeitnehmer
Angemessene Abfindung: in München auch eine Frage des richtigen Anwalts.
Arbeitnehmer haben bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber unter Umständen Aussicht auf eine Abfindung. Mögliche Nachteile aufgrund der Auflösung des Arbeitsverhältnisses können damit in Form einer einmaligen Zahlung ausgeglichen werden. Auch ein Aufhebungsvertrag sieht oft eine Abfindung vor. Doch auch in München zeigt sich immer wieder, dass es dabei vor allem bei einer Frage regelmäßig zu Konflikten kommt: Welche Höhe ist angemessen?
Allein vor diesem Hintergrund lohnt die Begleitung durch eine im Arbeitsrecht erfahrene Kanzlei ganz besonders. In München wie auch in ganz Südbayern überzeugen dabei regelmäßig Rechtsanwälte Klein und Partner. Das bestätigt nicht zuletzt auch die bereits zum zweiten Mal erfolgte Listung von Kanzleiinhaber und Rechtsanwalt Stefan G. Klein als einen der Top-Arbeitsrechtsexperten in der Anwaltsliste des Nachrichtenmagazins „Focus“.
Generell gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung nur in wenigen Fällen. Doch auch unter anderen Umständen gelingt es den Anwälten von Rechtsanwälte Klein und Partner aus München durch geschicktes Verhandeln regelmäßig, für Arbeitnehmer, Führungskräfte, Geschäftsführer und Vertreter des Managements eine angemessene Abfindung zu erzielen.
Besonders vorteilhaft wirkt sich hier die jahrelange Erfahrung von Anwalt Stefan G. Klein und seinem Team als Vertreter sowohl der Arbeitnehmer- als auch der Arbeitgeberseite aus. Ob außergerichtlich oder im Gerichtssaal: Dank profundem Wissen sowohl um die rechtlichen wie auch um die mentalen Hintergründe auf beiden Seiten gelingt in vielen Fällen überdurchschnittlich rasch eine Einigung rund um das Thema Abfindung, die im Sinne aller Beteiligten ist – und eine Kündigung oder eine beidseitig beschlossene Aufhebung eines Arbeitsverhältnisses monetär angemessen ausgleicht.
Auch in diesen Bereichen sind wir für Sie tätig: