Aufhebungsverträge seitens Arbeitnehmer

 

Aufhebungsvertrag: in München auch eine Frage professioneller anwaltlicher Begleitung

Wie überall in Deutschland, so gilt auch in München im Arbeitsrecht: Ein Aufhebungsvertrag als Alternative zur Kündigung kann für Arbeitnehmer erhebliche finanzielle wie auch rechtliche Weichenstellungen bedeuten. Auch aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht empfiehlt sich hier von Anfang an eine professionelle Begleitung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt, am besten sogar durch einen Arbeitsrecht-Anwalt – ob außergerichtlich oder vor Gericht, sei es in München oder bundesweit. Damit alle Chancen auf einen fairen Aufhebungsvertrag gewahrt bleiben.

Ein Aufhebungsvertrag nach dem Arbeitsrecht regelt die Einzelheiten einer einvernehmlichen Trennung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, was gleichzeitig eine Kündigung ersetzt. Gerade Arbeitnehmer sollten sich dabei jedoch unbedingt durch die Rechtsanwälte einer erfahrenen Kanzlei für Arbeitsrecht begleiten lassen. In München entscheiden sich viele Mandanten regelmäßig für Rechtsanwälte Klein und Partner. Auf Basis jahrelanger Erfahrung prüfen Rechtsanwalt und Fachanwalt Stefan G. Klein – bereits zweimal von „Focus“ als einen der besten Arbeitsrechts-Anwälte Deutschlands gelistet – und sein Team das jeweilige Aufhebungsvertrag-Angebot des Arbeitgebers, zeigen die jeweiligen Chancen und Risiken auf und benennen mögliche Alternativen.

Ein Einsatz, der sich mit Sicherheit lohnt: Ein Aufhebungsvertrag auf Basis des Arbeitsrechts regelt auch in München so manche Dinge, die erheblichen Einfluss auf die weitere Zukunft des Arbeitnehmers haben – etwa in Form eines vorübergehenden Wettbewerbsverbots oder auch in Hinblick auf mögliche Folgen gegenüber den Sozialversicherungsträgern.

Unternehmen finden mit den Münchner Arbeitsrechtsexperten einen erfahrenen Partner für ein optimales Ausarbeiten und Terminieren eines Aufhebungsangebots, das allen Ansprüchen an eine ebenso faire wie rechtssichere Trennung gerecht wird. Beste Aussichten also auf einen Aufhebungsvertrag, der von Anfang bis Ende von einem erfahrenen Rechtsanwalt und Fachanwalt gestaltet und begleitet wird – und damit in jeder Hinsicht einfach „stimmt“.

 

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