Vertragsgestaltung im Arbeitsrecht

 

Ist man sich über den Inhalt eines Vertrages einig, dann sollte eine solche Vereinbarung auch so formuliert werden, dass sie tatsächlich das wiedergibt, was die Parteien meinen und wollen. Und es muss auch juristisch eindeutig formuliert sein, ohne etwaige Schlupflöcher.

Unsere erfahrenen Anwälte von Klein & Partner kümmern sich um Ihre Verträge

Deshalb sollte ein im Vertragsrecht erfahrener Anwalt im wohlverstandenen Interesse der Beteiligten die Verträge entwerfen, die Grundlage sein sollen für wechselseitige Rechte und Pflichten.

Jetzt Kontakt zur Kanzlei aufnehmen
 

mediation