Vertragsprüfung durch einen erfahrenen Anwalt
In den meisten Fällen werden Verträge nicht von beiden Parteien gleichberechtigt ausgehandelt, sondern mehr oder weniger von einer Partei vorgegeben. Dann sollte die andere Partei Vorsicht walten lassen und prüfen, was die einzelnen Klauseln tatsächlich bedeuten und ob das umgesetzt ist, was besprochen war.
Auch der Verwender von einseitig vorgegebenen Verträgen sollte Gewissheit haben, ob es sich eventuell um Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne des Gesetzes handelt. Dies mit der Folge, dass ein viel härterer Prüfungsmaßstab gilt für die Wirksamkeit von Klauseln, die tatsächlich von den Parteien nicht ausgehandelt wurden sondern einseitig vorgegeben sind. Dann sind solche Klauseln nämlich ganz schnell unwirksam und es können keine Rechte daraus hergeleitet werden.